Gebäudemodernisierungsgesetz und kommunale Wärmeplanung
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Mit dem Gesetz wurden die Rahmenbedingungen für Heizungen, Gebäude und die Energieversorgung angepasst. Das GModG verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien und zukunftsfähiger Technologien in der Wärmeversorgung schrittweise zu erhöhen. Konkret bedeutet das: Ab 2029 muss Ihr Gastarif nach und nach einen steigenden Anteil erneuerbarer Gase enthalten. Dies gilt für alle fossilen Heizungsanlagen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden. Ab 2045 werden Gebäude dann vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt.
Hier haben wir die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst.
Nein. Wenn Sie bereits mit Gas heizen, können Sie Ihre bestehende Gasheizung weiterhin wie gewohnt nutzen und auch in Zukunft auf Gas setzen. Ab 2029 sind lediglich die gesetzlich steigenden Anteile erneuerbarer Gase zu berücksichtigen. Dafür sorgen wir mit passenden Tarifen, die jederzeit den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Nein, die Biotreppe gilt nur für fossile Heizungsanlagen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden.
Mit einem unserer BIO Erdgas-Tarifen erfüllen Sie die Anforderungen des GModG ganz einfach und bequem. Diese Tarife sind auf die gesetzlichen Vorgaben abgestimmt und unterstützen Sie dabei, die künftig durch die Biotreppe vorgeschriebenen Anteile erneuerbarer Energien einzuhalten.
Alternativ können Sie Ihre Gasheizung mit einer weiteren erneuerbaren Technologie kombinieren, beispielsweise mit einer Wärmepumpe. Solche hybriden Heizsysteme können gerade bei bestehenden Gebäuden die Sanierungskosten geringhalten. Ihr Installateur berät Sie gerne!
Der Nachweis erfolgt über Ihre Abrechnung: Werden Sie zur Erfüllung der Biotreppe mit biogenen Produkten wie Biomethan, Wasserstoff oder Biomasse beliefert, muss in der Abrechnung bestätigt werden, dass die Anforderungen des GModG erfüllt werden. Verbraucher haben die Abrechnungen und Bestätigungen in den ersten 15 Jahren nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage für mindestens fünf Jahren aufzubewahren und den Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Nein, die Umstellung auf Wasserstoff ist denkbar unkompliziert. Voraussetzung ist lediglich, dass Ihre Gastherme H2-ready ist. So kann ihre Therme einfach mithilfe eines speziellen Umrüstkits auf den Betrieb mit 100% Wasserstoff umgestellt werden. Der große Vorteil: Die bestehende Gasinfrastruktur kann auch künftig genutzt werden. Aufwendige Umbaumaßnahmen am Gebäude sind nicht erforderlich.
Mit unserem Wasserstoffprojekt in Hohenwart zeigen wir gemeinsam mit der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, dass eine zuverlässige Versorgung mit 100% Wasserstoff möglich ist. So lässt sich der Umstieg auf eine zukunftsfähige Energieversorgung besonders einfach gestalten.
Die Energieversorgung in Bayern soll bis zum Jahr 2045 weitgehend klimaneutral erfolgen. Im Wärmebereich ist die kommunale Wärmeplanung (KWP) dafür das zentrale Instrument. Städte und Gemeinden sind verpflichtet, einen entsprechenden Wärmeplan zu erstellen. Dieser zeigt auf, welche Heizlösungen in den einzelnen Gebieten langfristig besonders geeignet und wirtschaftlich sinnvoll sein können. Die Ergebnisse sind nicht bindend und dienen Ihnen lediglich als Entscheidungshilfe, wie das eigene Heim zukünftig beheizt werden kann.
Gut zu wissen: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurden die Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Gase gemäß der Biotreppe von der kommunalen Wärmeplanung entkoppelt. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Anteile ist somit nicht mehr an den Abschluss oder die Ergebnisse einer kommunalen Wärmeplanung gebunden. Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier.
Ab 2028 teilen sich Mieter und Vermieter bei neu eingebauten Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen die CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte jeweils zur Hälfte. Ab 2029 werden zudem die anfallenden Preisbestandteile für den vorgeschriebenen Anteil biogener Brennstoffe, zur Erfüllung der ersten drei Stufen der sogenannten Biotreppe, zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Versorgt sich ein Mieter selbst mit Wärme oder Warmwasser, ermittelt er die anfallenden Kosten für Netzentgelte, CO₂-Emissionen sowie den biogenen Brennstoffanteil eigenständig. In bestimmten Ausnahmefällen werden lediglich die CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.
Die in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 28. Juli 2026 eingebauten Gas-und Ölheizung unterliegen weiterhin der 65%-Pflicht für erneuerbare Energien sowie der Biomethan-Treppe gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) dient als Instrument für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung. Städte und Gemeinden sind verpflichtet, einen entsprechenden Wärmeplan vorzulegen. Dieser soll darüber informieren, welche Heizoption wo besonders gut geeignet ist. Die Ergebnisse sind nicht bindend und dienen Ihnen lediglich als Entscheidungshilfe, wie das eigene Heim zukünftig beheizt werden kann.
Nein, das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung stellt keine gesetzliche Verpflichtung dar. Der Wärmeplan bewertet lediglich, wo welche Option der Wärmeversorgung besonders geeignet ist und dient Ihnen damit als Entscheidungshilfe, wie das eigene Heim zukünftig beheizt werden kann. Die Vorschriften zur Heizungssanierung ergeben sich aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz.
Die kommunale Wärmeplanung unterteilt das Stadt- bzw. Gemeindegebiet in Zonen mit jeweils unterschiedlichen Optionen zur Wärmeversorgung. Dazu gehören beispielsweise Wärmenetzgebiete, Wasserstoffnetzgebiete und dezentrale Versorgungsgebiete. Diese Einteilung zeigt, welche Versorgungsformen in den jeweiligen Zonen perspektivisch möglich sein könnten. Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Heizungsanlage sind, kann der Wärmeplan Ihnen als Orientierung dienen. Ihre Wahl bleibt jedoch frei: Sie sind nicht an die im Plan genannten Optionen gebunden.
Nein, der Wärmeplan macht keine Vorgaben über die Art und Weise bzw. den Zeitpunkt einer Heizungssanierung. Insofern kann jederzeit mit der Heizungssanierung begonnen werden. Bei Ihnen steht zeitnah der Austausch Ihrer Heizanlage an? Dann können Sie beim frühen Einbau einer klimafreundlichen Heizung von einer Förderung von bis zu 70 Prozent profitieren.
Neben den örtlichen Beratungsstellen, wie Energieagenturen oder Verbraucherzentralen stehen die ortsansässigen SHK-Betriebe für eine Beratung zur Verfügung.
Grundsätzlich erfolgt der Betrieb eines Wasserstoffnetzes nach den gleichen bewährten Prinzipien wie bei Erdgasnetzen: Auch bei der Versorgung mit Wasserstoff kommen etablierte Sicherheitsmaßnahmen wie Odorierung (Zusatz geruchsintensiver Substanzen) und Rohrnetzbegehungen zum Einsatz. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der Vorgaben des DVGW-Regelwerkes, gewährleisten einen sicheren Betrieb. Die Sicherheitsaspekte von Wasserstoff und Erdgas sind also miteinander vergleichbar: Beides sind leicht entzündliche Gase, von denen jedoch bei sachgemäßem Umgang keine Gefahr ausgeht.
Der Anschluss an ein Wasserstoffnetz ist denkbar unkompliziert. Sie benötigen lediglich eine Therme, die für 100% Wasserstoff geeignet ist. Beachten Sie also beim Kauf einer neuen Gastherme, dass diese H2-ready ist, das heißt für Wasserstoff geeignet. Aktuelle H2-ready-Geräte funktionieren mit einer Beimischung von bis zu 30% Wasserstoff, in Kürze gibt es auch Modelle für 100%. Der Austausch ist denkbar einfach und die Kosten werden ähnlich sein, wie bei regulären Gasbrennwertgeräten. Zusätzlich benötigen Sie nur einen neuen Zähler und Druckregler. Sobald Ihr Heizungsinstallateur grünes Licht für Ihre Gasleitungen gibt, kann es losgehen.
Es wird ausreichend Wasserstoff zur Verfügung stehen. Und wir als Versorger werden alle Kundengruppen beliefern, die Wasserstoff möchten – Industrie, Gewerbe und private Haushalte.
Ja, die Gasversorgung ist sicher. Wir betrachten das weit verzweigte Gasverteilnetz als wertvolle Infrastruktur für die Energiewende. Deswegen planen wir auch keine Einstellungen der Versorgung in unserem Gasverteilnetz, sondern arbeiten intensiv an dessen Transformation. Perspektivisch werden dort statt fossilem Gas unter anderem Biomethan und Wasserstoff fließen.
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird geprüft, ob ein Gebiet technisch sinnvoll über ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz versorgt werden kann. Zudem werden bei der Bewertung auch Aspekte zur Versorgungssicherheit und zum Realisierungsrisiko betrachtet. Wenn ein Gebiet diese Kriterien nicht erfüllt oder die Bewertung aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen nicht eindeutig ist, wird das Gebiet als Prüfgebiet eingestuft. Die genaue Einordnung des Gebiets kann im Rahmen der Fortführung der kommunalen Wärmplanung vorgenommen werden.
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