Prämie für THG-Quote
Nach der Bestätigung Ihrer THG-Quote durch das Umweltbundesamt (UBA) zahlen wir die Prämie auf Ihr angegebenes Bankkonto aus – pro E-Fahrzeug sind das 60 € pro Jahr.
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Bearbeitung durch das UBA. Daher kann es einige Monate dauern, bis Ihre Unterlagen geprüft sind und Sie Ihre Prämie erhalten. Grund für die lange Bearbeitungszeit ist vor allem die hohe Anzahl an THG-Quoten.
Nein. Unser Service ist für Sie vollkommen kostenlos.
Grundsätzlich ja, denn als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen. Allerdings kann die THG-Quote für jedes Elektroauto nur einmal jährlich angemeldet werden. Das heißt, falls ein Vorbesitzer die THG-Quote für das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits vermarktet hat, können Sie die Prämie erst für das Folgejahr beantragen.
Das ist kein Problem. Sie erhalten Ihre Prämie trotzdem für das ganze Kalenderjahr. Der neue Besitzer des E-Fahrzeugs kann sich dann ab dem nächsten Kalenderjahr für unsere THG-Prämie anmelden.
Wenn Sie ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft haben und sich der Vorbesitzer bereits für die Vermarktung seiner THG-Quote bei einem dritten Anbieter angemeldet hat, können Sie Ihre THG-Quote erst im nächsten Jahr bei uns einreichen.
Es können nur Fahrzeuge angemeldet werden, die zulassungspflichtig sind und für die es einen Schätzwert gibt, aktuell M1, M3, N1, N2 und N3.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Kostenloses Servicetelefon
Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 8.00 bis 18.00 Uhr
Fr.: 8.00 bis 16.00 Uhr
Häufige Fragen